Beratungsförderung – staatliche Zuschüsse für Ihre Beratung

Die meisten Bundesländer bieten Beratungsförderungen in Form von Bezuschussung des Beratungshonorars an. Sie können bis zu 90% des Beratungshonorars vom Staat bezahlt bekommen, das sind bis zu 9.000 Euro. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung, den Formularen und besprechen mit Ihnen, welches Förderprogramm für Sie am sinnvollsten ist.

Folgende Programme stehen im Augenblick für Sie als Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmensnachfolger zur Verfügung:

Das Vorgründungscoaching:

Das Vorgründungscoaching kann über die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und das Institut für freie Berufe beantragt werden. Die Höhe der Bezuschussung beträgt bis zu 70%. Dieses Programm eignet sich sehr gut für die Gründungsvorbereitung. Planen Sie rechtzeitig und genügend Zeit ein. Die Bearbeitungsdauer kann durchaus bis zu 8 Wochen betragen.

Nutzen Sie dieses Programm z. B. für: Erfolgsschlüssel Beratungsförderung – Nutzen Sie die Fördermittel für Ihren Erfolg
  • Die Beantragung des Gründungszuschusses
  • Unterstützung beim Businessplan
Grundsätzlich werden alle Themen bezuschusst, die unmittelbar mit Ihrer Existenzgründung in Verbindung stehen. Operative Tätigkeiten, Beratung zu Steuern und Versicherungen sind grundsätzlich davon ausgeschlossen.


Das KFW Gründercoaching Deutschland:

Das KFW Gründercoaching Deutschland kann über die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und das Institut für freie Berufe beantragt werden. Die Höhe der Bezuschussung beträgt bis zu 90%. Dieses Programm eignet sich hervorragend für die erste Zeit nach der Gründung. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 3 Wochen betragen.

Nutzen Sie dieses Programm z. B. für:
  • Die Erstellung Ihres Marketingplans
  • Die Erarbeitung Ihrer Vertriebsstrategie
Grundsätzlich werden alle Themen bezuschusst, die unmittelbar mit Ihrer Neugründung und Ihrer Existenzsicherung in Verbindung stehen. Operative Tätigkeiten, Beratung zu Steuern und Versicherungen sowie Rechtsberatungen sind grundsätzlich davon ausgeschlossen.

Freie Beratung:

Berücksichtigt man, dass bei beiden Beratungsförderungen nur bestimmte Themen behandelt werden dürfen und dass es keinen Rechtsanspruch auf diese Beratungsförderungen gibt und einige Berufsgruppen (z. B. Berater) von den Förderungen ausgeschlossen sind, so kann eine freie Beratung für Sie ebenfalls sinnvoll sein. Unsere Beratungspakete orientieren sich an den durchschnittlichen Eigenanteilen, die die Gründer bei einer bezuschussten Beratung selbst tragen müssen. Die Vorteile einer freien Beratung, also einer nicht bezuschussten Beratung sind folgende:

  • Freie Themenwahl der Beratung
  • Keine Wartezeiten auf die Bewilligung
  • Kein administrativer Aufwand (Anträge, Berichte, Protokolle, etc.)
  • Freie Wahl der Berater
  • Sie zahlen nur den tatsächlichen Aufwand der Beratung
  • Keine Einschränkung der Beratertage
  • Transparente Abrechnung
  • Mehr Leistung bei gleicher Investition

Wir sind der Meinung „Beratungsförderung soll dem Gründer nutzen, nicht dem Berater“.

Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung.


 


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