Grüner Apfel – Fördermittel und Zuschüsse für Ihre Existenzgründung

Fördermöglichkeiten, Beratungsförderung und Fördermittel

Es gibt bundesweit über 1.500 verschiedene Förderprogramme, mit unterschiedlichen Anforderungen und Leistungen.  Wir unterstützen Sie bei der Wahl der Förderung, sowie der Antragstellung und begleiten Sie gerne bei Gesprächen mit Ihrer Hausbank, Behörden und Institutionen. Wir arbeiten in den Regionen Nürnberg, Fürth, Schwabach und Erlangen sehr eng mit den Regionalpartnern und Förderleitstellen zusammen.

Auszug der wichtigsten Programme:

Gründungszuschuss: Der Gründungszuschuss kann bis zu 16.000 Euro betragen. Bei uns erfahren Sie alles, was Sie über die Förderung wissen müssen. Gründungszuschuss können Sie übrigens auch dann erhalten, wenn Sie selbst aus einer Anstellung heraus kündigen. Wir sagen Ihnen wie es geht.

Einstiegsgeld: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie zusätzlich Einstiegsgeld erhalten, wenn Sie sich selbständig machen. Wir sagen Ihnen, was dabei zu beachten ist.

Das Vorgründungscoaching: Der Beratungszuschuss kann bis zu 5.600 € betragen. Wir besprechen mit Ihnen die Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Das KFW Gründercoaching Deutschland: Der Beratungszuschuss kann bis zu 4.600 € betragen. Bei uns erfahren Sie, wie Sie in den Genuss des Zuschusses kommen.

Mikrokredite: Wir beraten Sie über die verschiedenen Anbieter und suchen mit Ihnen gemeinsam das beste Programm aus.

KFW Kredite für Existenzgründer und Jungunternehmer: Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam den Kapitalbedarf und stellen Ihnen die verschiedenen Fremdmittel-Programme vor.

Der Weg zur Förderung: Der richtige Zeitpunkt der Beantragung, kann Ihnen viele tausende Euro einbringen. Wir erklären Ihnen den Prozess der Antragstellung Schritt für Schritt und geben Ihnen Tipps zum richtigen Umgang mit den Kammern, den Banken und der Arbeitsagentur.

Unternehmensnachfolger: Der Unternehmensnachfolger gilt auch aus Fördermittel-Sicht als Existenzgründer.  Fördermittel können so zu guten Konditionen beantragt werden. Zuschüsse wie z. B. der Gründungszuschuss und auch das Einstiegsgeld, können beantragt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen einer Neugründung und einer Unternehmensübernahme. Beide sind aus der Sicht des Gesetzgebers und der Banken Existenzgründer.

Unsere Beratungen werden grundsätzlich durch die Förderprogramme des Staates mit finanziert. In unseren Gesprächen stellen wir Ihnen die möglichen Fördermittel vor. Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstgespräch bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Fragen. Unsere Vorschläge sind immer tagesaktuell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt.




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